Die Kosten verstehen sich bei freier Kost und Logis. Die meisten unserer Partneragenturen bieten einen Minibustransfer bis vor die Haustür an.
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls ein Feiertagszuschlag anfallen kann.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und tagesgenau. Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit gekündigt werden.
Was ist im monatlichen Preis inkludiert?
Die Kosten für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft variieren. Wir empfehlen grundlegende Deutschkenntnisse (A2) für eine sichere Verständigung. Natürlich vermitteln wir auch Betreuungskräfte mit guten Deutschkenntnissen (B1- oder B2-Niveau) gemäß des europäischen Referenzrahmens für Sprache.
Der tatsächliche Preis berechnet sich anhand der Anforderungen an die Stelle. Faktoren sind unter anderem:
• Pflegegrad und damit verbundener Unterstützungsbedarf sowie Umfang der Grundpflege
• Grunderkrankungen und Diagnosen (z. B. Demenz)
• Kommunikationsverhalten, Orientierung, Grad der Mobilität (Transfers, Rollator, Gehstock, sturzgefährdet, bettlägerig), (Teil-)Inkontinenz
• Bedarf an Nachteinsätzen, Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme
• Weitere (zu betreuende) Person im Haushalt
• Ihre Wünsche: Deutschkenntnisse, Führerschein, Berufserfahrung, Ausbildung und Pflegezertifikat, Arbeitserfahrung in Deutschland
Fallbeispiel 1
Mobiler Senior, leichte Demenz,
A2-Deutschkenntnisse
Ab 2.500 € / Monat
Fallbeispiel 2
Mobilitätseingeschränkte Seniorin,
stark hilfsbedürftig, B1-Deutschkenntnisse
Ab 2.650 € / Monat
Fallbeispiel 3
Bettlägerige Seniorin, fortgeschrittene
Erkrankung, B2-Deutschkenntnisse
Ab 2.800 € / Monat
Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft und bereits mindestens sechs Monate in der eigenen Häuslichkeit gepflegt worden sein.
Die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € (50 %) möglich, sodass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 % (höchstens 4.000 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.
Die Berechnung ist exemplarisch. Für Ihren individuellen Fall erstellen wir gern eine unverbindliche Kosteneinschätzung.
24-Stunden-Betreuung
Monatliche Kosten
Betreuungskraft mit Deutschkenntnissen A2 / Haushaltsführung
2.800 €
Beratung und Vermittlung
+ 49 €
Pflegegeld (PG 3)
– 545 €
Verhinderungspflegegeld
– 202 €
Steuererleichterungen
– 333 €
Effektive monatliche Belastung
= 1.769 €
+ Individuelle Beratung
+ Mit Sorgfalt ausgewählte Betreuungskräfte
+ Ersatzpersonal bei Ausfall, z. B. bei Krankheit
+ Ein Ansprechpartner für alle Belange
+ Eine transparente Preisgestaltung für überschaubare Kosten
+ Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
+ Hoher Qualitätsstandard
+ Solides Unternehmen mit starken Partnern
+ Unsere Erstberatung ist kostenlos
Wir berechnen für die Beratung und Vermittlung 49 € pro Monat.
Dafür beraten wir Sie, vermitteln die Betreuungskraft, die zu Ihnen passt, und sind Ihr Ansprechpartner in allen Belangen rund um den Vertrag sowie um Reiseorganisation und Wechsel.
Eine individuelle Preisauskunft geben wir Ihnen gerne nach Eingang Ihres Fragebogens. Sollte Ihnen der Fragebogen nicht vorliegen, füllen wir diesen auch persönlich mit Ihnen aus.
Oder Sie nutzen den Direkt-Download: Fragebogen ELISABETH24